Qualifizierung nach dem BEP

Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch soll auch die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gezielt gefördert werden.

 

Dies bedeutet konkret, dass teilnehmende und sich engagiert fortbildende Kindertagesstätten eine erhebliche Summe Geld zur freien Verfügung erhalten. Die BEP-Qualitätspauschale für Kitas erhöht sich von 100 Euro auf 170 Euro und steigt dann schrittweise auf 300 Euro pro Kind ab 2020.

 

Auch bei unserem Arbeitskreis Jugendzahnpflege können Sie einen entsprechenden Kurs belegen. Unsere Team hat sich hierzu fortgebildet und ist vom hess. Ministerium f. Soziales und Integration zur Durchführung zertifiziert worden.

 

Nach einem Übergangszeitraum steigen dann die qualitativen Anforderungen zur Inanspruchnahme der BEP-Qualitätspauschale - ab 2020 muss mind. ¼ der in der Einrichtung tätigen Fachkräfte zum BEP fortgebildet sein.

 

Diese Fortbildung muss einen Umfang von mindestens  3 Tagen haben und spätestens alle 5 Jahren wiederholt werden, wechselnde Themen und Anbieter erscheinen sinnvoll.

 

Zugleich muss eine entsprechend qualifizierte Fachberatung die Einrichtung kontinuierlich zur Umsetzung des BEP beraten.

Die Landesförderung für die BEP-Fachberatung sowie die Förderung für die Fachberatung „Schwerpunkt-Kita“ wird auf 550 Euro pro beratende Einrichtung angehoben und nach einer Übergangszeit ab 2020 an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die in der Fachberatung tätige Person entsprechend fortbildet, d.h. an einer 3-tägigen Grundqualifizierung und einer Aufbauqualifizierung in einem Umfang von mindestens 1 Tag alle drei Jahre teilnimmt.

 

Wir würden uns über Ihr Interesse freuen. Bitte melden Sie sich an.

 

 

 

BEP Flyer1

BEP Flyer2